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Bsirske zur Tarifeinheit

Die Worte hör’n wir wohl ...

Peter Lenz, Neue Internationale 188, April 2014

Es war fast zu erwarten, dass sich im Hintergrund etwas tut, hatte doch Andrea Nahles das Thema Tarifeinheit aus ihrem Gesetzesbündel herausgenommen.

Diese „Reform“ würde eine weitere Einschränkung des Streikrechts bedeuten, derzufolge nur noch die größte Gewerkschaft in einem Unternehmen berechtigt wäre, Tarifverträge abzuschließen. Gewerkschaften, die nur eine Berufsgruppe oder den kleineren Teil einer Belegschaft organisieren, würden so praktisch kein Streikrecht mehr haben.

DGB, IG Metall u.a. DGB-Gewerkschaften fordern seit langem eine solche „Reform“, die ihnen lästige, kampfbereite kleine Konkurrenz wie die GDL vom Hals schaffen könnte. Und natürlich wollen auch die Kapitalisten eine solche Einschränkung.

Der Arbeit“geber“verband „Gesamtmetall“ nörgelte letzte Woche schon öffentlich, dass „ohne Tarifeinheit die Tarifautonomie“ zu „beerdigen“ sei.

Dass die „Tarifeinheit“ im Gesetzesbündel von Nahles fehlt, hängt freilich damit zusammen, dass es innergewerkschaftlich und v.a. bei ver.di nicht so rund läuft mit der Zustimmung, wie noch vor einigen Monaten erwartet. So hat ver.di-Vorsitzender Bsirske in einem Interview in den Hessischen Nachrichten vom 31.3. Stellung bezogen, nachdem monatelang von ihm dazu nichts zu hören war. Aber in der Gewerkschaft hatte es zunehmenden Widerstand gegeben, der offensichtlich bis in den Vorstand zu hören war.

Interview

Nachdem Bsirske erklärt, dass er hofft, dass der Piloten-Streik bei der Lufthansa „vielleicht noch abgewendet werden kann“, wird er gefragt: „Warum machen Sie sich nicht für die Tarifeinheit stark, um eine solche Streikwelle von vornherein zu unterbinden?“ Darauf Bsirske: „Die Tatsache, dass ver.di die Mehrheit der gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten im Lufthansa-Konzern stellt, kann nicht dazu führen, die Pilotenvereinigung Cockpit kaltzustellen. Wir stehen nicht dafür zur Verfügung, Tarifverträge von Cockpit zu unterbieten. Denn dann würden wir uns ja zu Handlangern der Arbeitgeber machen. Das Streikrecht ist ein Grundrecht, deshalb lehnen wir jeden gesetzlichen Eingriff ab.“

Doch diesen Worten müssen Taten folgen! Wir sollten unsere Aktivitäten gegen jede Einschränkung des gegenwärtigen Streikrechts intensiv fortsetzen, da die Pläne zu einer noch strikteren Regulierung weiterhin im Raum stehen. Die Abschaffung aller Einschränkungen des Streikrechts muss zu einem permanenten Thema in den kommenden Kämpfen werden und ins Zentrum der politischen Arbeit aller GewerkschafterInnen gerückt werden.

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Nr. 188, April 14
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