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Öffentlicher Dienst

Vom Warnstreik zum Streik!

Susanne Kühn, Neue Internationale 198, April 2015

Bei den ersten drei Verhandlungsrunden - zuletzt am 16./17. März in Potsdam - legten die „Arbeitgeber“ bei den Ländern kein Angebot vor.

Die “Arbeitgeber”

Die Forderungen der Gewerkschaften seien einfach zu hoch. Ein Entgelterhöhung, so ließ schon der Verhandlungsführer der Länder, Sachsen-Anhalts Finanzminister Bullerjahn (SPD) wissen, müsste sich an der geringen Inflationsrate orientieren. 5,5 Prozent oder 175 Euro Mindesterhöhung, wie von den Gewerkschaften gefordert, seien auf keinen Fall drin.

Eine überproportionale Erhöhung der Entgelte der unteren Tarifgruppen würde schließlich den Unterschied zwischen qualifizierter und unqualifizierter Tätigkeit weiter verwischen. Die Erhöhung der Einkommen der LehrerInnen sei gerade für den Osten, wo ein viel größerer Teil nicht verbeamtet ist, „nicht zu stemmen“. Und das, obwohl die Einkommensentwicklung im Öffentlichen Dienst seit über einem Jahrzehnt hinter jener in der Industrie zurückbleibt, die Situation von Lohnverlust, Arbeitsverdichtung, Personalabbau und Privatisierungen geprägt ist. Doch das soll offenkundig fortgeführt werden.

Statt ein eigenes Angebot vorzulegen, gingen die Verhandlungsführer der Länder vielmehr selbst in die Offensive und fordern Leistungseinschnitte bei der Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst, also eine Kürzung der Betriebsrenten.

Neben eigenen „Sparzwängen“ bemühen die Verhandlungsführer der „Arbeitgeber“ im Öffentlichen Dienst natürlich auch die „Schuldenbremse“, die CDU/CSU und SPD durchgesetzt haben. Die Länder (wie auch Bund und Kommunen) könnten eben nicht mehr geben, wenn sie nicht gegen Gesetze verstoßen wollten. Eingeführt wurde diese Schuldenbremse, nachdem die Regierung hunderte Milliarden Euro den Banken in den Rachen geworfen hatte.

Ebenso soll für die Kürzung der Zusatzrenten die neoliberale Umstellung ihr Finanzierungsbasis herhalten. Etliche Bundesländer haben die Zusatzfinanzierung von der Beitragsdeckung auf eine vorgeblich „zukunftsfeste“ Sicherung durch Kapitalerträge umgestellt. Nun sinken aber die Zinsen - und die Beschäftigten sollen dafür durch Rentenkürzungen gerade stehen.

Wir sehen also zweierlei: Erstens sind die tariflichen Fragen eng mit politischen Forderungen verbunden, zweitens wird ohne Kampf nicht viel zu holen sein!

5,5% gibt´s nur mit Kampf!

„Betrachten wir dieses Gesamtpaket, wird deutlich, dass wir vor sehr schwierigen Verhandlungen stehen. Vor allem aber wird klar, dass wir ohne eine große Mobilisierung, ohne eine hohe Aktionsbereitschaft der Beschäftigten nicht erfolgreich sein werden“, meint Andreas Gehrke von der GEW. Gut gebrüllt, Löwe! Jetzt müssen aber auch Taten folgen.

Im Grunde ist klar, dass es nur mit Streik geht - und dieser muss von Beginn an vorbereitet werden. Die Warnstreiks zeigen, dass die Kampfbereitschaft seitens der Mitglieder vorhanden ist. Fraglich ist aber, ob die Führung der Gewerkschaften zu konsequentem Kampf bereit ist. In den letzten Jahren wurde im Öffentlichen Dienst noch jeder viel versprechende Kampf abgebrochen.

Die Tarifbewegung muss daher von unten, von den Mitgliedern selbst getragen und kontrolliert werden! Dazu sind von der Basis gewählte, ihr verantwortliche und abwählbare Aktions- und Streikleitungen nötig. Für Vollversammlungen in allen Orten, um Kampfschritte festzulegen! Wir lehnen jede Geheimverhandlung oder Schlichtung ab und treten für die zügige Einleitung der Urabstimmung ein, als Schritt zu einem konsequenten Arbeitskampf.

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Nr. 198, April 2015
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*  Mietpreisbremse: Bremse ohne Halt
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