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Mindestlohn

Ein fauler roter Apfel

Hannes Hohn/Helga Müller, Frauenzeitung Nr. 3, Arbeitermacht/REVOLUTION, März 2015

Nach langem Hin und Her beschloss der Bundestag das Gesetz zum Mindestlohn. Danach  erhalten ab 1. Januar 2015 rund 3,7 Millionen ArbeiterInnen und Angestellte mindestens 8,50 Euro pro Stunde. Abgesehen von der unzureichenden Höhe und dem späten Einführungstermin entwerten diverse Ausnahmeregelungen den Mindestlohn. So sind Jugendliche unter 18 Jahren davon ausgenommen, ebenso Langzeitarbeitslose im ersten halben Jahr in einem neuen Job. Bei SaisonarbeiterInnen können Kost und Logis angerechnet werden - ein Freibrief für Lohnraub. Für ZeitungszustellerInnen wird der Mindestlohn zwischen 2015 und 2017 erst stufenweise eingeführt.

Von 2016 an soll die Höhe des Mindestlohns alle zwei Jahre von einer Kommission aus  „Arbeitgebern und Arbeitnehmern“ festgelegt werden. Die Betroffenen bleiben also außen vor und vom weisen Ratschluss der BürokratInnen abhängig.

Dass gerade für Frauen der Mindestlohn ein unbedingtes Muss ist, ist in Gewerkschaftskreisen, der Linkspartei und auch in der SPD durchaus bekannt:

In Deutschland ist der Niedriglohnsektor in den letzten Jahren stärker gestiegen als in jedem anderen Land. Viele Beschäftigte arbeiten im Niedriglohnsektor. Deutlich mehr Frauen als Männer sind in diesem Sektor tätig und auf staatliche Unterstützung - wie Hartz IV -angewiesen. Besonders Frauen leiden unter unsicheren Arbeitsverhältnissen wie befristeten Jobs, Mini-Jobs, Arbeit auf Abruf oder Springertätigkeiten, Teilzeitarbeit, Scheinselbstständigkeit, Werkverträgen. Nach der Rückkehr aus der Elternzeit werden sie oft in schlecht bezahlte und befristete Arbeit oder unfreiwillige Teilzeit gedrängt.

Satte 22 Prozent beträgt der sog. „Gender Pay Gap“- so viel Lohn bekommen Frauen weniger als ihre männlichen Kollegen. In Arbeitstagen ausgedrückt: Frauen arbeiten in Deutschland ungefähr 80 Tage im Jahr, ohne dafür bezahlt zu werden. (nach DGB-klartext 7/2014)

Im Jahr 2011 z. B. war der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst von Männern im Gewerbe- und Dienstleistungsbereich um 60 Prozent höher als der von Frauen. (nach DGB klartext 7/2014)

Frauen sind stärker von Armut bedroht als Männer. Besonders eklatant ist die Situation im Alter. Denn auf  die Rentenansprüche von Frauen wirken sich sowohl die vermehrte Beschäftigung im Niedriglohnsektor als auch die Lohndiskriminierung negativ aus. Dementsprechend beziehen auch mehr Frauen als Männer Grundsicherung im Alter. Einer Berechnung der Hans-Böckler-Stiftung zufolge nehmen 68 Prozent der über 64-Jährigen ihren Anspruch auf staatliche Unterstützung nicht wahr. (nach DGB-klartext 7/2014)

Die Einführung eines Mindestlohns ist daher für Frauen in Arbeit mehr als überfällig. Selbst mit der jetzigen Höhe von 8,50 Euro hätten nach Berechnung des DGB ungefähr  25 Prozent der weiblichen Beschäftigten sofort Anspruch auf eine ordentliche Lohnerhöhung (nach DGB-klartext 7/2014).

Doch die Höhe des jetzt eingeführten Mindestlohns ist weder existenzsichernd noch schützt er gerade Frauen vor Altersarmut  (abgesehen davon, dass er nicht für alle gilt, sondern  es etliche Ausnahmen gibt - wie am Anfang geschrieben).

Kritik am Mindestlohn

Neben anderen hat sich auch die Fraktion DIE LINKE (neben den Grünen) kritisch zu diesem Gesetz geäußert und fordert die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 10.- Euro, der jährlich an die Lebenshaltungskosten angepasst wird. Zudem soll, wenn in einer Branche der unterste Tariflohn über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt, dieser für allgemeinverbindlich erklärt werden. Diese Forderungen zielen in die richtige Richtung, doch sie lassen u.a. die wichtige Frage der Kontrolle der Lebenshaltungskosten (Inflationsrate) offen: Wer, welche Klasse kontrolliert?

Noch wichtiger ist aber, dass die LINKE keine Aussagen dazu macht, wie der Kampf für einen besseren Mindestlohn weitergeführt werden kann, welche Vorschläge oder eigene Initiativen sie diesbezüglich für die Gewerkschaften parat hält.

Immerhin gibt es selbst von einigen DGB-Spitzen wie Bsirske Kritik am Mindestlohn-Gesetz. Doch um einen existenzsichernden Lohn durchzusetzen und Altersarmut zu verhindern, sind folgende Bedingungen notwendig:

Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit statt Minijobs und Niedriglohn!

Ein gesetzlicher, flächendeckender und bundeseinheitlicher Mindestlohn von mindestens 12.- Euro für alle statt entwürdigender Hartz IV-Aufstockung!

Jährliche Anpassung des Mindestlohns an die Lebenshaltungskosten, kontrolliert durch einen gewählten Ausschuss von Gewerkschaften und KollegInnen, die auf das gesetzliche Minimum angewiesen sind!

Reguläre Beschäftigung statt Befristung, unfreiwilliger Teilzeit- und Leiharbeit!

Einführung einer Mindestrente, finanziert aus Steuern in der Höhe von 1600.- Euro/Monat, um Altersarmut zu überwinden!

Verbale Kritik an dem ungenügenden Mindestlohn der Bundesregierung reicht nicht aus. Die Gewerkschaften haben die Aufgabe, in den Betrieben und Arbeitsstätten für diese Forderungen einzutreten. Gerade jetzt während der anstehenden Tarifrunden in der Metallindustrie und im Öffentlichen Dienst haben die KollegInnen ein offenes Ohr dafür. Das wäre auch der Ausgangspunkt für eine Kampagne in den Betrieben dazu, die dann auch zusammen mit anderen Forderungen wie z.B. der Verteidigung des Streikrechts in Demonstrationen und letztendlich in politische Streiks münden müsste.

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Frauenzeitung, März 15
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