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Arbeiterklasse und Revolution

Thesen zum Marxistischen Klassenbegriff

Markus Lehner, Revolutionärer Marxismus 28, wiederveröffentlicht Revolutionärer Marxismus 42, Oktober 2010

III. Produktionsverhältnisse, Klassenbedingungen und die Bildung sozialer Klassen

 

Die Grundlage der materialistischen Gesellschaftstheorie ist die Erkenntnis, daß die "Menschen in der materiellen Produktion ihres Lebens" stets nicht nur ein Verhältnis zur Natur, sondern immer auch ein gesellschaftliches Verhältnis eingehen müssen - sozusagen zur Gesellschaftlichkeit verdammt sind (weshalb selbst die "Vereinzelung" ein spezifisch-historisch gesellschaftliches Produkt ist). Speziell der Arbeitsprozeß als spezifische menschliche Lebenstätigkeit und Grundlage der gesellschaftlichen Selbstproduktion des Menschen ist durch drei Momente zu fassen (34): Im Unterschied zu den Tieren bringen die Menschen die Mittel zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse selbst hervor.

Tätigkeiten, die zur Bedürfnisbefriedigung führen, wird aufgehoben. Entsprechend den Zielsetzungen werden die besten Mittel und Werkzeuge zur Erreichung des Zwecks ausgesucht. Zweitens wird damit auch die Entwicklung von Bedürfnissen selbst von der natürlichen Vorgegebenheit befreit - "und diese Erzeugung neuer Bedürfnisse ist die erste geschichtliche Tat" (35).

Durch die Arbeit reproduzieren sich die Menschen daher nicht bloß, sie produzieren sich (ihre Fähigkeiten und Bedürfnisse) damit auch wesentlich. Drittens findet Arbeit immer unter bestimmten Formen der gesellschaftlichen Organisation statt, es findet gesellschaftliche Teilung der Arbeit statt. "Hieraus geht hervor, daß eine bestimmte Produktionsweise oder industrielle Stufe stets mit einer bestimmten Weise des Zusammenwirkens oder gesellschaftlichen Stufe vereinigt ist, und diese Weise des Zusammenwirkens ist selbst eine 'Produktivkraft', daß die Menge der den Menschen zugänglichen Produktivkräfte den gesellschaftlichen Zustand bedingt (...)". (36)

Die Gesellschaftlichkeit der Ökonomie betrifft daher nicht bloß die "Distribution" (Verteilung des Reichtums an Produktions- und Konsumtionsmitteln) sondern alle Elemente der Ökonomie, also auch Arbeitsprozeß, Austausch und Konsumtion. Die gesellschaftliche Organisation des Arbeitsprozesses ist sogar die Grundlage der gesellschaftlichen Verhältnisse in Distribution und Konsumtion. Denn das Kommando über die Arbeit und die Produktionsmittel erlaubt die Bestimmung über den Zweck des Arbeitsprozesses, und damit über die Verteilung des Reichtums ebenso, wie über die Form der Entwicklung von Produktionsfähigkeiten und Bedürfnissen. Damit ergibt sich ab einer gewissen Entwicklungsstufe:

"Übrigens sind Teilung der Arbeit und Privateigentum identische Ausdrücke - in dem Einen wird in Beziehung auf die Tätigkeit dasselbe ausgesagt, was in dem Anderen in bezug auf das Produkt der Tätigkeit ausgesagt wird". (37)

Teilung der Arbeit und Klassenbildung

Das Verhältnis des Privateigentums an den Produktionsmitteln bezeichnet damit mehr als ein formales Rechtsverhältnis. Es ist verknüpft mit einer bestimmten gesellschaftlichen Form der Organisation des Arbeitsprozesses, dessen Kern eine spezifische Form der Enteignung der Arbeitenden ist: "Mit der Teilung der Arbeit (...) ist zu gleicher Zeit auch die Verteilung, und zwar die ungleiche, sowohl quantitative wie qualitative Verteilung der Arbeit und ihrer Produkte gegeben". (38)

"Und endlich bietet uns die Teilung der Arbeit gleich das erste Beispiel davon dar, daß, solange die Menschen sich in der naturwüchsigen Gesellschaft befinden, solange also die Spaltung zwischen dem besondern und gemeinsamen Interesse existiert, solange die Tätigkeit also nicht freiwillig, sondern naturwüchsig geteilt ist, die eigne Tat des Menschen ihm zu einer fremden, gegenüberstehenden Macht wird, die ihn unterjocht, statt daß er sie beherrscht. Sowie nämlich die Arbeit verteilt zu werden anfängt, hat Jeder einen bestimmten ausschließlichen Kreis der Tätigkeit, der ihm aufgedrängt wird, aus dem er nicht heraus kann; er ist Jäger, Fischer oder Hirt (..) und muß es bleiben, wenn er nicht die Mittel zum Leben verlieren will. (...) Dieses Sichfestsetzen der sozialen Tätigkeit, diese Konsolidierung unseres eigenen Produkts zu einer sachlichen Gewalt über uns, die unserer Kontrolle entwächst, unsere Erwartungen durchkreuzt, unsere Berechnungen zunichte macht, ist eines der Hauptmomente in der bisherigen geschichtlichen Entwicklung (...)". (39)

Das Sichfestsetzen von Arbeitsteilung führt zur gesellschaftlichen Spaltung, sobald es zu einer eindeutigen Ungleichverteilung von Arbeitslast und Reichtumsverfügung führt. Dies ist erst möglich, sobald es überhaupt ein gesellschaftliches Mehrprodukt gibt, und die gesellschaftliche Gesamtorganisation dazu führt, daß dieses Mehrprodukt nur einem bestimmten Teil zukommt. Nur solche Formen der gesellschaftlichen Arbeitsteilung sind denkbar, die sich als selbst reproduzierende, entwicklungsfähige Totalitäten herausstellen. Dies ist nur möglich, wenn sich eine der Entwicklung der Produktivkräfte entsprechende Form von Eigentumsverhältnissen als allgemeingültig durchsetzt. Der Kampf um die Durchsetzung eines Eigentumsverhältnisses bzw. seine Aufrechterhaltung konstituiert ein Klassenverhältnis:

"Die Lebensbedingungen der einzelnen Bürger wurden durch den Gegensatz gegen die bestehenden Verhältnisse und durch die davon bedingte Art der Arbeit zugleich zu Bedingungen, welche ihnen allen gemeinsam und von jedem einzelnen unabhängig waren. Die Bürger hatten diese Bedingungen geschaffen, insofern sie sich von dem feudalen Verbande losgerissen hatten, und waren von ihnen geschaffen, insofern sie durch ihren Gegensatz gegen die Feudalität, die sie vorfanden, bedingt waren. Mit dem Eintreten der Verbindung zwischen den einzelnen Städten entwickelten sich diese gemeinsamen Bedingungen zu Klassenbedingungen". (40)

Allgemeiner: "Die einzelnen Individuen bilden nur insofern eine Klasse, als sie einen gemeinsamen Kampf gegen eine andre Klasse zu führen haben; im übrigen stehen sie einander selbst in Konkurrenz wieder feindlich gegenüber. Auf der anderen Seite verselbständigt sich die Klasse wieder gegen die Individuen, so daß diese ihre Lebensbedingungen prädestiniert vorfinden, von der Klasse ihre Lebensstellung und damit ihre persönliche Entwicklung angewiesen bekommen, unter sie subsumiert werden. Dies ist dieselbe Erscheinung wie die Subsumtion unter die Teilung der Arbeit und kann nur durch die Aufhebung des Privateigentums und der Arbeit selbst beseitigt werden". (41)

Hier wird deutlich, daß Marx die Subsumtion unter die Teilung der Arbeit und die Klassenstellung nicht identisch setzt. Teilung der Arbeit und entsprechende Eigentumsverhältnisse sind allerdings die Basis für die Spaltung der Gesellschaft in Klassen. Eine Summe von sozialen Tätigkeits- und Eigentumsformen fügt sich zu einer Klassenbedingung zusammen, die ein gemeinsames Interesse an der Durchsetzung (oder Aufrechterhaltung) eines bestimmten ökonomischen Produktions- und Reproduktionszusammenhangs darstellt. Klassenverhältnisse sind daher nicht einfach statisch durch bestimmte Rechts- und Eigentumsverhältnisse faßbar, sondern dynamisch als Widerspruchsverhältnis, dessen Inhalt sich in verschiedenen Formen entwickeln kann, bis es in einer höheren gesellschaftlichen Totalität aufgehoben ist.

Ein soziologisches Rätsel und seine Lösung

Von hier aus wird auch das für die bürgerliche Soziologie unauflösliche Verhältnis von ökonomisch, berufsspezifisch oder bildungsmäßig bestimmten Klassenlagen und tatsächlich bestehenden sozialen Klassen bestimmbar. Nicht irgendwelche gegenüber dem Bestimmungsgrund der Klassenlagen externe Erklärungsmomente ("Verhaltensnormen", "sozialer Habitus", "Lebensstile", "Risikolagen", etc.) sind es, die auf der Grundlage von objektiv gegebenen Klassenlagen zur Bildung von Klassen führen. Diese verschiedenen Momente sind vielmehr selbst wieder erklärbar aus dem widersprüchlichen Charakter der gesellschaftlichen Produktionsbedingungen, der dazu führt, daß sich handelnde gesellschaftliche Subjekte bilden, die diese Produktionsbedingungen aufheben wollen, bzw. solche, die sie bewahren wollen. Der widersprüchliche Charakter der Produktionsweise, der bedeutet, daß sie sich nur gleich bleiben kann, in dem sie sich beständig verändert, die darauf beruhende gesellschaftliche Dynamik, der darin enthaltene Klassenwiderspruch - das ist es, was die handelnden Subjekte zur Klassenbildung zwingt.

In Engels "Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staates" wird dieser Zusammenhang von Klassenbildung aus bestimmten Klassenlagen und Kampf um Klassenherrschaft besonders deutlich. Für den Übergang von der urkommunistischen athenischen Stammesgemeinschaft zu einer Klassengesellschaft wird nicht nur die Entwicklung der Arbeitsteilung und die damit einhergehende Entstehung von der alten Stammesverfassung widersprechenden Eigentumsansprüchen verantwortlich gemacht - sie sind die Grundlage.

Entstehung der Klassenspaltung und des Staates

"Die Teilung der Arbeit zwischen den verschiedenen Produktionszweigen: Ackerbau, Handwerk, im Handwerk zahllose Unterarten, Handel, Schiffahrt usw. hatte sich mit den Fortschritten der Industrie und des Verkehrs immer vollständiger entwickelt; die Bevölkerung teilte sich nun nach ihrer Beschäftigung in ziemlich feste Gruppen, deren jede eine Reihe neuer, gemeinsamer Interessen hatte, für die die Gens oder Phratrie kein Platz war, die also zu ihrer Besorgung neue Ämter nötig machten". (42)

Die Entwicklung von Reichtum, Ausbeutung fremder Arbeit und des Kampfes jeder gegen jeden konnte nur zu einem stabilen, sich selbst reproduzierenden Gesellschaftskörper führen, wenn eine feste Eigentumsordnung durchgesetzt wurde:

"Es fehlte nur noch eines: eine Einrichtung, die die neu erworbenen Reichtümer der einzelnen nicht nur gegen die kommunistischen Traditionen der Gentilordnung sicherstellte, die nicht nur das früher so geringgeschätzte Privateigentum heiligte und diese Heiligung für den höchsten Zweck aller menschlichen Gesellschaft erklärte, sondern die auch die nacheinander sich entwickelnden neuen Formen der Eigentumserwerbung, also der stets beschleunigten Vermehrung des Reichtums mit dem Stempel der allgemeinen Anerkennung versah; eine Einrichtung, die nicht nur die aufkommende Spaltung der Gesellschaft in Klassen verewigte, sondern auch das Recht der besitzenden Klasse auf Ausbeutung der nichtbesitzenden und die Herrschaft jener über diese. Und diese Einrichtung kam. Der Staat wurde erfunden". (43)

Diese Erfindung, so zeigt Engels, war tatsächlich eine gesellschaftliche Umwälzung, eine Kette politischer Revolutionen, in denen ein ein Klassenverhältnis bestimmender Eigentumsbegriff durchgesetzt wurde: "Alle bisherigen Revolutionen sind Revolutionen gewesen zum Schutz einer Art des Eigentums gegen eine andere Art des Eigentums. (...) sie sind durchgeführt worden zum Schutz des Eigentums - einer Art und durchgeführt durch Konfiskation, auch genannt Diebstahl des Eigentums - einer anderen Art". (44) Die ursprüngliche Vielheit der Eigentumsverhältnisse und gesellschaftlichen Spaltungen in der sich auflösenden athenischen Stammesgesellschaft wurde umgewälzt zur staatlich abgesicherten Klassenherrschaft: "Der Klassengegensatz, auf dem die gesellschaftlichen und politischen Einrichtungen beruhten, war nicht mehr der von Adel und gemeinen Volk, sondern der von Sklaven und Freien (...)". (45)

Die Entwicklung von Arbeitsteilung, der Aneignung des Mehrprodukts, von Eigentumsverhältnissen und die politische Organisation der gesellschaftlichen Interessen in staatlicher Form müssen daher als Einheit betrachtet werden. In allen Klassengesellschaften ist der Staat die "selbständige Gestalt", in der die gesellschaftlichen Macht- und daher Klassenverhältnisse konkrete Form annehmen - und damit auch erst reproduzierbar und abgesichert sind. Es gibt daher kein mechanisches Verhältnis von "ökonomischer Basis" und "Überbau". Die Produktionsverhältnisse sind die Basis der Klassenbildung und der staatlichen Ordnung - aber umgekehrt werden die Produktions- und Klassenverhältnisse auch erst durch die staatlich-politischen Herrschaftsverhältnisse in ihrer konkreten Form begründet. Es handelt sich also um ein dialektisches Verhältnis der gegenseitigen Bedingtheit, in dem den Produktionsverhältnissen das Primat zukommt.

Klassen sind also gesellschaftliche Gruppen, die aus der gesellschaftlichen Teilung der Arbeit heraus wachsen und ein gemeinsames objektives Interesse haben, eine bestehende Eigentums- und staatliche Ordnung zu stützen beziehungsweise diese durch eine neue zu ersetzen oder das Klassenverhältnis an sich aufzulösen. Dabei ist es für Gesellschaftsformationen, die durch das Klassenverhältnis geprägt sind, zentral, daß es eine bestimmte Klasse gibt, die sich in der gesellschaftlichen Arbeitsteilung das Eigentum an den für die dominierende Produktionsweise notwendigen Produktionsmittel gesichert hat - daß es also eine herrschende Klasse gibt, die sich auf der Grundlage der Ausbeutung von Mehrarbeit einer beherrschten Klasse reproduziert.

Das Verhältnis von herrschender und ausgebeuteter Klasse ist daher das wesentliche Klassenverhältnis jeder Klassengesellschaft, ohne daß sich die Klassenspaltung der Gesellschaft auf diese zwei Klassen reduzieren muß. In jeder konkreten historischen Gesellschaftsformation kann die Teilung der Arbeit verschiedene andere Klassen hervorbringen, die erst in zukünftigen Produktionsweisen die Rolle von herrschender/beherrschter Klasse spielen. So entwickelten sich Bourgeoisie und Proletariat schon während der Feudalepoche zu Klassen, als das dominante Klassenverhältnis noch das von Adel und Fronbauern war, die Relikte vergangener Klassengesellschaften darstellen (Feudalklassen im Kapitalismus), oder die nie die Rolle einer herrschenden oder zentral unterdrückten Klasse annehmen (wie das Kleinbürgertum im Kapitalismus). Das Verhältnis von herrschender und unterdrückter Klasse ist bloß das wesentliche dialektische Verhältnis jeder Gesellschaftsformation, insofern der Klassenkampf zwischen diesen beiden Klassen die Entwicklung der Gesamtgesellschaft zu einer höheren Stufe der gesellschaftlichen Entwicklung bestimmt.

Klassenwiderspruch und andere Widerspruchsverhältnisse

Außerdem sind die Eigentumsverhältnisse nicht das einzige widersprüchliche Verhältnis, das die Entwicklungsdynamik der gesamtgesellschaftlichen und politischen Verhältnisse bestimmt. Auch das Geschlechterverhältnis, die ethnischen, nationalen, kulturellen Konflikte, das Generationsverhältnis, die widersprüchliche Beziehung Mensch-Natur, etc. sind wesentliche Quellen der gesellschaftlichen Entwicklung. Diese verschiedenen gesellschaftlichen Widersprüche sind ineinander verwoben und beziehen sich in Wechselwirkungen aufeinander:

"Der erste Klassengegensatz, der in der Geschichte auftritt, fällt zusammen mit der Entwicklung des Antagonismus von Mann und Weib in der Einzelehe, und die erste Klassenunterdrückung mit der des weiblichen Geschlechts durch das männliche. Die Einzelehe war ein großer geschichtlicher Fortschritt, gleichzeitig eröffnete sie neben der Sklaverei und dem Privateigentum jene bis heute dauernde Epoche, in der jeder Fortschritt zugleich ein relativer Rückschritt, in dem das Wohl und die Entwicklung der einen sich durchsetzt durch das Wehe und die Zurückdrängung der andern". (46)

Die Dialektik des Fortschritts von der naturwüchsig entstandenen Urgesellschaft hin zum guten und reichen Leben für alle Menschen entfaltet sich in verschiedenen Widersprüchen, deren Entwicklungsform sich gegenseitig bedingt und bewegt. So ist die Durchsetzung patriachaler Geschlechterverhältnisse wesentlich für die Durchsetzung von Privateigentum und Klassenverhältnis. Andererseits ist die Entwicklung des Privateigentums und der damit zusammenhängenden staatlichen Gewalt wesentlich für die Durchsetzung der patriachalen Familie.

Im Gegensatz zu politischen Strömungen jedoch, die ein bloßes Nebeneinander einer Vielheit gesellschaftlicher Widersprüche zu ihrem Ausgangspunkt machen (z.B. Tripple-Oppression-Theorien), betont der Marxismus die Zentralität des Klassenwiderspruchs. Dies deshalb, da die Umwälzung der Eigentumsverhältnisse jeweils die Basis ist für die wesentliche Weiterentwicklung auch der anderen gesellschaftlichen Verhältnisse, so wie auch die Aufhebung der Klassenunterdrückung die wesentliche Bedingung ist für eine Umwälzung der Geschlechterverhältnisse.

Engels z.B. nennt als eine Bedingung, die mit der Umwälzung möglich wird: die "Beseitigung der Einzelfamilie als wirtschaftlicher Einheit der Gesellschaft" (47). Die Bezeichnung des Klassenwiderspruchs als "Hauptwiderspruch" ist korrekt, solange daraus nicht (wie in der stalinistischen Scholastik) eine mechanische Unterordnung und Ignoranz von Nebenwidersprüchen folgt. Nebenwidersprüche können vielmehr in bestimmten Phasen zu entscheidenden Momenten der gesellschaftlichen Konflikte werden, die erst den Hauptwiderspruch in Bewegung bringen. Z. B. kann der Kampf gegen nationale Unterdrückung im Imperialismus eine entscheidende Rolle für die Ingangsetzung der Umwälzung kapitalistischer Eigentumsverhältnisse spielen.

Fußnoten und Anmerkungen

(34) siehe auch: K. Marx / F. Engels, Deutsche Ideologie, MEW Band 3,S.28f

(35) ebd.

(36) ebd., S.30

(37) ebd., S.32

(38) ebd.

(39) ebd.

(40) ebd. S.53

(41) ebd. S.54

(42) F. Engels, "Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staates", in: MEW Band 21, S.111

(43) ebd., S.106

(44) ebd., S.112

(45) ebd., S.116

(46) ebd., S.68

(47) ebd., S.76

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