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Berliner angestellte LehrerInnen Vom Warnstreik zum Vollstreik! Flugblatt, 26. Januar 2016, Infomail 861, 1. Februar 2016 Nachdem sich die GEW in Berlin schon in den vergangenen Jahren Arbeitskämpfe mit dem Senat um eine bessere tarifliche Eingruppierung für angestellte Lehrkräfte geliefert hatte, ruft sie erneut zum Warnstreik auf, um ihren tariflichen Forderungen Ausdruck zu verleihen. Finanzsenator Kollatz-Ahnen hatte Ende des Jahres 2015 Tarifverhandlungen abgelehnt. Der Warnstreik folgt den gescheiterten Verhandlungen im März 2015 zwischen der „Tarifgemeinschaft deutscher Länder“ (TdL) und der Bundesorganisation der GEW. Dort wollte die GEW nun schon zum vierten Mal die mehr als gerechtfertigte tarifliche Eingruppierung für angestellte Lehrkräfte verhandeln. Jedoch nahm der Deutsche Beamtenbund (dbb) in einem Alleingang die Tarifvorschläge der TdL an und versucht diese nun zusammen mit unserem „Arbeitgeber“ durchzusetzen. Diese Vorschläge haben jedoch eine Auswirkung auf die angestellten LehrerInnen, sind ihre Gehälter doch von denen ihrer beamteten KollegInnen abhängig. Die GEW fordert: Eingruppierung der Angestellten mit voller LehrerInnenausbildung nach Entgeltgruppe 13; die Gleichbehandlung von Lehrkräften ohne volle LehrerInnenausbildung nach 2 Jahren vergleichbarer Tätigkeit; die Angleichung der Angestellten- an die BeamtInnengehälter. Wir wollen richtige Tarifverhandlungen um unsere Interessen! Mit „großzügigen“ Zuwendungen - die bezeichnenderweise erst „ins Gespräch“ gebracht wurden, als der Streik 2013 drohte - wollte der Senat die LehrerInnen schon in ihrer Aktionswoche abspeisen und ihre Aktionsbereitschaft schmälern. Dabei hat die „Bildungspolitik“ des Senats - ganz auf Linie der Bundesregierung und der „Reformforderungen“ des Kapitals - dazu geführt, dass die Schulen in jeder Hinsicht zum permanenten Reparaturbetrieb wurden, wo jede Flickschusterei zur „Reform“ erklärt wird. Bessere Arbeitsbedingungen, höhere Entgelte, kürzere Arbeitszeiten und ausreichende Finanzierung der Schulen passen hier nicht ins Konzept, genauso wenig wie eine Gleichstellung aller KollegInnen, ob angestellt oder verbeamtet. Ebenso würde ein Tarifvertrag für die angestellten KollegInnen es der TdL erschweren, einseitige Entscheidungen über unsere Arbeitsbedingungen zu treffen. Ausweitung Um im Tarifkampf zu siegen, ist mit Warnstreiks aber nur der erste Schritt getan. Damit der Kampf erfolgreich ist, wird eine Steigerung sowie Verbreiterung der Aktion notwendig sein. Um ganze Schulen über Tage, ja Wochen zu bestreiken, muss der „Normalbetrieb“, also der Unterricht stehen. Das wird für angestellte LehrerInnen, die in Berlin rund die Hälfte der 30.000 Lehrkräfte stellen, alleine schwer möglich sein. Es ist daher notwendig, die verbeamteten KollegInnen, v.a. aber auch die Eltern und SchülerInnen, mit in die Aktion einzubeziehen. Dazu sind neben dem Streik andere Aktionsformen wie ausführliche Personal- und Schulversammlungen eine Möglichkeit zur Mobilisierung. Auch muss der Streik von der Basis organisiert sowie kontrolliert werdeen. Solche Personal- und Schulversammlungen sollten sich zu Streikkomitees ausbauen und über Schulgrenzen hinweg auf Forderungen und eine demokratisch gewählte und rechenschaftspflichtige berlinweite Streikleitung verständigen. Nur so kann verhindert werden, dass unser Arbeitskampf auf dem Verhandlungstisch für einzelne punktuelle Brosamen verkauft wird. An den Schulen sollten Streik- und Aktionskomitees gegründet werden, die auch SchülerInnen und Eltern einbeziehen. UnterstützerInnen-Komitees aus der Bevölkerung und aus anderen Gewerkschaften wären ebenso wichtig, um die Solidarität in der Gesellschaft zu stärken sowie mit gemeinsamen Streikaktionen mit anderen Gewerkschaften und Bereichen zu verbinden. Dazu wäre es notwendig und sinnvoll, die Kampfperspektive über die tariflichen Anliegen, ja auch über die Tarifrunde hinaus zu erweitern: |
Nr. 206, Februar 2016
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